Was ist eigentlich die Spekulationsfrist?

Beim Kauf einer Immobilie gibt es einiges zu beachten. Über die Grunderwerbssteuer, die beim Hauskauf fällig wird, dürften die meisten potentiellen Hausbesitzer wohl ausreichend informiert sein. Doch das der Fiskus auch bei einem späteren Wiederverkauf einer Immobilie die Hand aufhält, sorgt gar manchmal für Überraschung, besonders in Zeiten der rasant steigenden Preise. Es sollte hier deshalb stets die sogenannte Spekulationsfrist beachtet werden.

Was bedeutet Spekulationsfrist?

Für alle fremdgenutzten Immobilien gilt, das sie erst dann steuerfrei wieder verkauft werden können, wenn diese sich mindestens 10 Jahre oder länger im eigenen Besitz befinden. Für den Zeitraum ist dabei das Datum des Kaufs maßgeblich, später durchgeführte Renovierungsarbeiten sind von der Spekulationsfrist nicht betroffen. Steuerlich kann es demnach durchaus lohnenswert sein, mit einem Hausverkauf zu warten, bis die Frist verstrichen ist.

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