Das Wohnungsübergabeprotokoll darf nicht fehlen

Wohnungsübergabeprotokoll – eine sichere Sache

Um Unklarheiten von vornherein auszuschließen, sollten Mieter und Vermieter vor dem Auszug einen Rundgang durch die Wohnung unternehmen. Dabei sollten auffallende Mängel und Beanstandungen in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Dieses muss sowohl vom Vermieter, als auch vom Mieter unterschrieben werden. Wird ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt, dann ist sowohl der Vermieter als auch der Mieter auf der sicheren Seite. Ein solches Protokoll zeigt klar und deutlich, was Sache ist. Sollte der Vermieter nach dem Auszug noch Forderungen stellen oder angebliche Mängel feststellen, dann kann man sagen:“ Pech gehabt!“

Wer auf ein solches Protokoll verzichtet oder es für überflüssig hält, der braucht sich nicht zu wundern, wenn später Schwierigkeiten auftreten sollten. Wer also den Vermieter einfach die Schlüssel in den Briefkasten wirft, ohne mögliche Schäden zu dokumentieren oder mit dem Vermieter darüber gesprochen zu haben, erlebt zumeist eine böse Überraschung, wenn es um die Rückzahlung der Kaution geht.

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Mietwohnung – dürfen sie eigentlich unter-vermieten?

Einer Untervermietung steht so lange nichts im Weg, wie sich kein anderer Mieter darüber aufregt. Allerdings braucht man eine Einwilligung vom Vermieter, dessen Unterschrift ist jedoch nicht erforderlich. Wenn eine Wohnung über längere Zeit nicht genutzt werden kann, zum Beispiel, wegen einem längeren Auslandsaufenthalt oder wenn langfristig ein Zimmer einer Wohnung leer steht, überlegen sich einige unter zu vermieten.

Doch auch bei einem Untermieter sollte immer ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Soll die gesamte Wohnung untervermietet werden, braucht man auf jeden Fall die Zustimmung vom Vermieter, denn er kennt die Person nicht und hat sie sich auch nicht als Mieter ausgesucht.

Der Vermieter darf in einem solchen Fall seine Erlaubnis verweigern, auch ohne Angabe von Gründen. Bei nur einem Zimmer muss ein Vermieter einen guten Grund angeben, warum er nicht mit der Untervermietung einverstanden ist.

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Geldanlage – Immobilien

Viele Deutsche haben heutzutage Angst vor einer Inflation und haben sich deshalb entschlossen, Häuser und Wohnungen zu erwerben. Doch worauf sollte hauptsächlich bei einem Immobilienkauf geachtet werden? Immobilien als Geldanlage erfreuen sich momentan großer Beliebtheit. Das sich der Kauf einer Immobilie langfristig rechnet ist nicht unbekannt. Auch die Zinsen für einen Bankkredit sind immer noch günstig und dank „Riester“, kann sich fast jeder einen staatlichen Zuschuss sichern.

Ein Eigenheim lohnt sich immer noch!

Wer seine Immobilie dann auch noch selber bewohnt, steht nach einigen Jahren um vieles besser da als der Mieter. Also steht fest: Der Käufer macht mehr aus seinem Geld. Noch besser ist es, wenn das Haus an Wert noch gewinnt. Das hängt jedoch in erster Linie von der Marktentwicklung ab.

Daher sollten keine Immobilien gekauft werden, die bei einem Kauf sehr teuer sind, denn sinkt das Preisniveau wieder, wird ein Verlustgeschäft offensichtlich. Natürlich kommt es auch auf die Lage an. Liegt die Immobilie in einer ruhigen Gegend, mit Schulen, Kindergärten und vielleicht noch einer Freizeiteinrichtung, wird sich das immer positiv auswirken.

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Der Hausbau sollte versichert werden

Wer ein Haus baut, oder Umbauten plant, sollte in die Planung also unvorhergesehene Schäden bedenken. Gerüste können einstürzen und Schäden an Fenstern oder Fassaden verursachen. Auch andere Unfälle können beim Bau passieren, die teuer werden können. Bauarbeiter können zum Beispiel auf dem Bau verletzt werden. Um für solche Eventualitäten vorzuplanen, lohnt es sich eine Versicherung speziell für den Hausbau aber auch für den Umbau eines Hauses abzuschließen.

Eine Versicherung ist für das Renovierungsarbeiten, wie zum Beispiel der Innenanstrich im Haus oder für den Einbau einer neuen Küche zum Beispiel nicht unbedingt nötig, da hier das Risiko eines Schadenfalles sehr gering ist. Wer aber auf Nummer sichergehen möchte, kann aber auch hier eine Versicherung abschließen. Es gibt auch günstige Versicherungen für diese Arbeiten. Allerdings ist dies ist persönliche Entscheidung und keine Voraussetzung. Der Abschluss einer Versicherung für Bauarbeiten eines Hauses ist aber eher ein Muss. Selbst wenn man im Bau nicht selbst Hand anlegt, sondern Architekten oder Bauunternehmen beauftragt ist man als Bauherr für Schäden verantwortlich.

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Hausversteigerung

Des einen Freud – Des anderen Leid

Eine eigene Immobilie zu besitzen ist für viele wohl der größte Lebenstraum überhaupt. Manch ein Traum der in Erfüllung geht, entpuppt sich jedoch später als wahrer Alptraum. Jedenfalls dann, wenn es zu Zahlungsausständen kommt, die letztlich die Ultima Ratio nach sich zieht, die Versteigerung des eigenen Hauses.

Der letzte Schritt in einer Kette vieler Versuche

Die Hausversteigerung wird stets als letztes Mittel angesehen, Gläubiger wenigstens teilweise befriedigen zu können. Wer als Hauseigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, wird sich in einem ersten Schritt an die Bank wenden. Dort kann man über verschiedene Möglichkeiten wie Stundung oder eine reduzierte Ratenhöhe sprechen, um es dem Schuldner einfacher zu machen, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Doch auch diese Möglichkeiten haben ihre Grenzen und wenn nichts mehr geht, kommt es schließlich zur Versteigerung. Für den Hausbesitzer ist dies in aller Regel eine starke Belastung, auch auf emotionaler Ebene. Gewinner in dieser Situation kann hingegen der Käufer sein, der mitunter das Schnäppchen seines Lebens machen kann.

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Vorausgefüllte Steuererklärung – was hat sich geändert?

Ab diesem Jahr können wir uns an einer vorausgefüllten Steuererklärung erfreuen. Doch bringt diese Steuererklärung wirklich Vorteile und hilft sie uns bei der Erstellung?

Die Finanzverwaltung hat den Steuererklärungsabgabepflichtigen eine vorausgefüllte Version im Internet zur Verfügung gestellt. Diese nennt sich „vorausgefüllte Steuererklärung.“

Welche Vorteile bringt die neue Art von Steuererklärungserstellung?

Steuerzahlern soll mit der vorausgefüllten Steuererklärung viel Zeit und Mühe erspart werden. Ebenso soll sie beim Ausfüllen Schnitz vermeiden. Hierbei springen automatisch die bedeutenden Daten vom Finanzamt in die korrekten Spalten und Formulare. Dennoch sollte man aber die Erklärung nicht zu hastig wegschicken und seine Kosten akribisch gegenrechnen, denn nur so werden keine Steuervorteile verschenkt.

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Wie viel müssen sie dem Vermieter über sich preisgeben?

Wer heute eine eigene Wohnung mieten will, der muss zum Teil schon sehr viel von sich preisgeben. Da kommt die Frage nach dem Verdienst und der Arbeitsstelle auf und ob den vielleicht auch irgendwann auch Kinder mit in der Wohnung leben sollen. Vermieter möchten sich so gut wie möglich absichern und wollen natürlich wissen, wer in ihren Immobilien wohnt. Daher ist es auch häufig der Fall, dass der Vermieter eine Selbstauskunft des Mieters verlangt.

Was es mit der Selbstauskunft auf sich hat

Schon bei der Wohnungsbesichtigung kann es der Fall sein, dass ein Bogen auszufüllen ist, der der Selbstauskunft des Mieters dient. Hier kann praktisch alles abgefragt werden, was interessant für den Vermieter sein kann. Welche bisherigen Mietverhältnisse bestanden bereits? Wie alt sind die Interessenten? Welchen Familienstand haben sie? Wie hoch ist ihr Einkommen? Da können schon einige Fragen zusammenkommen.

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Was ist eigentlich die Spekulationsfrist?

Beim Kauf einer Immobilie gibt es einiges zu beachten. Über die Grunderwerbssteuer, die beim Hauskauf fällig wird, dürften die meisten potentiellen Hausbesitzer wohl ausreichend informiert sein. Doch das der Fiskus auch bei einem späteren Wiederverkauf einer Immobilie die Hand aufhält, sorgt gar manchmal für Überraschung, besonders in Zeiten der rasant steigenden Preise. Es sollte hier deshalb stets die sogenannte Spekulationsfrist beachtet werden.

Was bedeutet Spekulationsfrist?

Für alle fremdgenutzten Immobilien gilt, das sie erst dann steuerfrei wieder verkauft werden können, wenn diese sich mindestens 10 Jahre oder länger im eigenen Besitz befinden. Für den Zeitraum ist dabei das Datum des Kaufs maßgeblich, später durchgeführte Renovierungsarbeiten sind von der Spekulationsfrist nicht betroffen. Steuerlich kann es demnach durchaus lohnenswert sein, mit einem Hausverkauf zu warten, bis die Frist verstrichen ist.

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