Mietwohnung – dürfen sie eigentlich unter-vermieten?

Einer Untervermietung steht so lange nichts im Weg, wie sich kein anderer Mieter darüber aufregt. Allerdings braucht man eine Einwilligung vom Vermieter, dessen Unterschrift ist jedoch nicht erforderlich. Wenn eine Wohnung über längere Zeit nicht genutzt werden kann, zum Beispiel, wegen einem längeren Auslandsaufenthalt oder wenn langfristig ein Zimmer einer Wohnung leer steht, überlegen sich einige unter zu vermieten.

Doch auch bei einem Untermieter sollte immer ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Soll die gesamte Wohnung untervermietet werden, braucht man auf jeden Fall die Zustimmung vom Vermieter, denn er kennt die Person nicht und hat sie sich auch nicht als Mieter ausgesucht.

Der Vermieter darf in einem solchen Fall seine Erlaubnis verweigern, auch ohne Angabe von Gründen. Bei nur einem Zimmer muss ein Vermieter einen guten Grund angeben, warum er nicht mit der Untervermietung einverstanden ist.

Der Hauptmieter trägt die Verantwortung

Sollte ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermietet werden, trägt der Mieter die alleinige Verantwortung. Der Untermieter hat keine vertragliche Bindung an den Vermieter und wenn Schäden zu bemängeln sind, ist der Mieter zur Haftung verpflichtet. Daher sollte in einem Mietvertrag mit einem Untermieter eine Klausel existieren, dass der Untermieter für selbst verschuldete Schäden in der Wohnung selber haftet.

Was sollte in einem Untermietvertrag festgehalten werden?

Natürlich müssen wichtige Daten, wie Name, Alter und vorherige Anschrift festgehalten werden. Des Weiteren sollte eine Beschreibung des zu bewohnenden Objekts mit einfließen. Die Dauer, des Mietverhältnisses spielt eine weitere Rolle. Mustermietverträge findet man im Internet und bei Mieter-oder Eigentümerverbänden.

Ist ein Untermietvertrag nur befristet, muss ein Grund angegeben werden. Doch Achtung! Ist die Vermietung nur auf eine bestimmte Zeit begrenzt, kann der Vertrag weder vom eigentlichen Mieter noch vom Vermieter vorzeitig gekündigt werden. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel, legt der Untermieter ein grobes Fehlverhalten an den Tag, ist der Mieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

Da ein Hauptmieter immer die gesamte Verantwortung trägt, sollte er keine ihm fremden Personen für die Untervermietung aufnehmen oder vorher genaue Erkundigungen einziehen. Leider gibt es Menschen, die meinen mietfrei wohnen zu können und bei einer nicht bekannten Person ist das Risiko umso größer einem Mietnomaden aufzuerlegen. Sind dann bei einem Auszug noch Schäden zu erkennen, muss nämlich in jedem Fall der Hauptmieter zahlen.

Du magst vielleicht auch