Das Wohnungsübergabeprotokoll darf nicht fehlen

Wohnungsübergabeprotokoll – eine sichere Sache

Um Unklarheiten von vornherein auszuschließen, sollten Mieter und Vermieter vor dem Auszug einen Rundgang durch die Wohnung unternehmen. Dabei sollten auffallende Mängel und Beanstandungen in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Dieses muss sowohl vom Vermieter, als auch vom Mieter unterschrieben werden. Wird ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt, dann ist sowohl der Vermieter als auch der Mieter auf der sicheren Seite. Ein solches Protokoll zeigt klar und deutlich, was Sache ist. Sollte der Vermieter nach dem Auszug noch Forderungen stellen oder angebliche Mängel feststellen, dann kann man sagen:“ Pech gehabt!“

Wer auf ein solches Protokoll verzichtet oder es für überflüssig hält, der braucht sich nicht zu wundern, wenn später Schwierigkeiten auftreten sollten. Wer also den Vermieter einfach die Schlüssel in den Briefkasten wirft, ohne mögliche Schäden zu dokumentieren oder mit dem Vermieter darüber gesprochen zu haben, erlebt zumeist eine böse Überraschung, wenn es um die Rückzahlung der Kaution geht.

Vorteile Übergabeprotokoll

Eine zusammen gemachte Besichtigung bietet zum Beispiel Spielraum für Verhandlungen. Will der Vermieter zum Beispiel die Kosten für das Ausbessern des Korkbodens in Rechnung stellen, dann kann man als Mieter argumentieren, kleine Kratzer seien ganz normale Abnutzungserscheinungen und ließen sich nun mal nicht vermeiden.

In der Regel gilt nämlich, dass der Vermieter beweisen muss, dass der aussehende Mieter die gegenwärtigen Schäden verursacht hat.

Sollte man sich mit dem Vermieter bezüglich Übergabeprotokoll und eventueller Schäden nicht einigen können, dann kann man vor der Unterschrift den Vermerk anbringen: unter Vorbehalt! Das bedeutet, dass der Mieter Zweifel an der Richtigkeit des Übergabeprotokolls hat. Dieser Vermerk kann von Vorteil sein, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter kommen sollte

Weitere Einträge

Im Protokoll sollen außerdem Zählerstände und der allgemeine Zustand der Wohnung und ihre Sauberkeit eingetragen werden. Wenn scheidende Mieter wegen unzulässiger Vereinbarungen im Vertrag gar nicht zu belangen sind, sollte von Renovierungsarbeiten Abstand genommen werden. Sonst könnten im Fall der Fälle neue Verpflichtungen entstehen. Ebenfalls sollte in diesem Protokoll der Termin der Rückzahlung der Kaution vermerkt werden.

Fazit: Nur wer bei einem Auszug ein Übergabeprotokoll benutzt, ist vor späterem Ärger geschützt. Haben Mieter und Vermieter beide unterschrieben, haben spätere Beanstandungen und Forderungen keinen Erfolg mehr. Das erspart Ärger und Kosten!

Dabei sollte aber auch nicht vergessen werden, dass auch beim Einzug in die Wohnung ein sogenanntes Einzugsprotokoll zustande kommt. In diesem können Mängel die beim Bezug der Wohnung vorhanden sind vermerkt werden. Das hat vor allem für den Mieter den Vorteil, er kann nicht für Mängel verantwortlich gemacht werden, die bereits beim Einzug bestanden.

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