Hilfe im Haus

Legale Haushaltshilfe

Ein jeder fühlt sich in einer sauberen und aufgeräumten Wohnung wohl. Was den regelmäßigen Hausputz angeht, so ist das allerdings nicht jedermanns Sache und schafft durch eine private Putz- oder Haushaltshilfe Abhilfe. Beschäftigt man allerdings eine Putzfrau oder eine Haushaltshilfe schwarz, dann kann man schnell ein böses Erwachen erleben.

Eine private Putzfrau anmelden

Nur derjenige der seine private Putzhilfe anmeldet der entgeht dem möglichen Bußgeld, dass bis zu 5000 Euro betragen kann, erklärt die Minijob-Zentrale. Wenn eine Putzhilfe angemeldet wird, dann ist das weder kompliziert noch mit übermäßigen Kosten verbunden. Für die Anmeldung steht online ein Formular bereit, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss und dann zur Minijob-Zentrale gesendet wird.

Bei einer solchen Beschäftigung handelt es sich um eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung, die der Gesetzgeber besonders fördert. Der private Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag im Gegensatz zu den gewerblichen Minijobs. Des Weiteren können 20 % der anfallenden Kosten bei der jährlichen Einkommenssteuer-Erklärung geltend gemacht werden.

Die Putzfrau finden

Die beste Möglichkeit eine gute private Putzhilfe zu finden ist die Mund-zu-Mund-Propaganda. Doch auch eine Anzeige in der Tageszeitung sowie im Internet ist hilfreich. Darüber hinaus haben sich auch Vermittlungsstellen und Online-Portale auf die Vermittlung solcher privaten Hilfen spezialisiert. Selbst die Bundesagentur für Arbeit vermittelt private Putzhilfen.

Wer es eher vorzieht, nicht zum Arbeitgeber zu werden, der kann auch eine Reinigungsfirma beauftragen. Das ist allerdings teurer, aber hier ist dann auch im Krankheitsfall für eine Vertretung gesorgt. Auch hier ist es möglich, 20% bei der Steuer geltend zu machen.

Genaue Verabredungen sind Gold wert

Eine private Putzhilfe oder Haushaltshilfe kann fast alle Tätigkeiten die in einem Haushalt anfallen übernehmen. Das heißt, wenn es gewünscht wird, dann wird auch das Kochen von ihr übernommen, sowie das Waschen und bügeln der Wäsche. Doch 95% der ausgeführten Tätigkeiten sind Reinigungsarbeiten. Wichtig ist, dass von Beginn der Beschäftigung genau verabredet wird, welche Arbeiten in welchen Rhythmus ausgeführt werden müssen und wie viel Zeit dafür gegeben wird. Soll die Haushaltshilfe beispielsweise einmal monatlich die Fenster putzen und die Küchenschränke von innen reinigen, so sollte das genau besprochen und schriftlich vereinbart werden.

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