Gabionen befüllen

Die Gabionenfüllung

Bei der Gartengestaltung durch die Verwendung von Gabionen gibt es die Qual der Wahl bei den zahlreichen Möglichkeiten der Gabionen Füllung. Traditionell werden Gabionen mit Steinen aufgefüllt. Zahlreiche Möglichkeiten hinsichtlich Formen und Farben sind hier möglich. Andere Optionen der Füllung durch andere Materialien und auch die Möglichkeit der Begrünung sind gegeben.

Die Gabionen erhalten nicht nur einen atemberaubende Look, sie offerieren auch bei einem entsprechendem Volumen einen Sicht- und Blickschutz durch ihre Robustheit und Gewicht. Deswegen können Steinkörbe nicht nur als Gabionen Sichtschutz, Gartenmauer oder Dekoration verwendet werden, sondern auch als Gartenbank, Hochbeet oder als Stützmauer für am Hang befindliche Grundstücke oder einen Garten mit einigen Ebenen.

Für die Füllung sind unterschiedliche Farbvarianten oder Größen erhältlich. Bei unsortierten und unbehandelten Natursteinen bildet sich in weiterer Entfernung die Optik einer Natursteinmauer. Die einzelnen Drähte der Steinkörbe fallen nicht mehr auf.

Durch das Begrünen erhalten die Steine eine weitere Unterstützung. In den offenen Fugen der Steinkörbe muss Erde eingefüllt werden, um sie anschließend mit speziellen Pflanzen zu versehen, die sich speziell für die Bepflanzung von Gabionen eignen. Von unten können in den Steinkörbe Rankpflanzen einschließlich Füllung aufwärts wachsen.

Durch die Entscheidung, einheitliche, behandelte und sortierte Steine als Gabionen Füllung zu nutzen, erhält die Garten- oder Sichtschutzmauer einen neuen Look. Dafür sind sortierte und fast gleichgroße Steine in Farbe Weiß empfehlenswert, damit das Aussehen einer sauberen weißen Mauer entsteht, die ein wenig an Marmor erinnert.

Diese Gabionenform eignet sich perfekt zu stylischen modernen Gebäuden sowie gepflegten Gärten. In diesem Bereich bilden Gabionen einen echten optischen Eyecatcher. Selbstverständlich können auch andere Farben für die Steine verwendet werden, um die Steinkörbe durch die Füllung der Gabionen einen besonderen Look zu verpassen. Sie können auf das Haus, den Garten oder sonstige Teile angepasst werden.

Die entsprechenden Gesetze bei der Errichtung einhalten

Bei der Errichtung einer Einfriedung ist zu eruieren, was „ortsüblich“ ist. Das bedeutet, wie die Gestaltung der Zäune in der näheren Umgebung vorgenommen wurden. Zu seitlichen Nachbargrundstücken können Zäune bis einer Höhe von 2 Meter ohne eine erforderliche Baugenehmigung errichtet werden. Öffentliche Verkehrsflächen, bzw. der Bereich des Vorgartens ist nur ein Zaun in einer Höhe von 1 Meter gestattet.

Höhere Zäune bedürfen einer Baugenehmigung. Eventuell ist es möglich, dass das Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes liegt. Hier liegen andere Vorgaben für Gabionen usw. vor. Einfriedungen an Straßen mit mehr als 1 Meter Höhe, sind oft städtebaulich nicht akzeptabel und die Genehmigung wird verweigert. Entsprechende Auskünfte erteilt die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

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