Wie viel müssen sie dem Vermieter über sich preisgeben?

Wer heute eine eigene Wohnung mieten will, der muss zum Teil schon sehr viel von sich preisgeben. Da kommt die Frage nach dem Verdienst und der Arbeitsstelle auf und ob den vielleicht auch irgendwann auch Kinder mit in der Wohnung leben sollen. Vermieter möchten sich so gut wie möglich absichern und wollen natürlich wissen, wer in ihren Immobilien wohnt. Daher ist es auch häufig der Fall, dass der Vermieter eine Selbstauskunft des Mieters verlangt.

Was es mit der Selbstauskunft auf sich hat

Schon bei der Wohnungsbesichtigung kann es der Fall sein, dass ein Bogen auszufüllen ist, der der Selbstauskunft des Mieters dient. Hier kann praktisch alles abgefragt werden, was interessant für den Vermieter sein kann. Welche bisherigen Mietverhältnisse bestanden bereits? Wie alt sind die Interessenten? Welchen Familienstand haben sie? Wie hoch ist ihr Einkommen? Da können schon einige Fragen zusammenkommen.

Und so nachvollziehbar das Interesse des Vermieters daran ist, sich seine Entscheidungsfindung bei der Auswahl des passenden Mieters einfach machen zu wollen, so gut ist es auch zu wissen, dass man durchaus nicht alle gewünschten Angaben machen muss als Interessent. Alternativ zu dem Fragebogen kann die Selbstauskunft auch mündlich erfolgen. Und nicht immer muss der Vermieter direkt derjenige sein, der fragt. Auch der Makler kann derjenige sein, der die Informationen einholt. Gesetzlich verpflichtend sind Selbstauskünfte im Übrigen nicht. Das heißt, wer nichts sagen will, der sagt nichts.

Natürlich sollte man sich dann aber bewusst sein, dass dies einen weniger positiven Eindruck hinterlassen wird und man höchstwahrscheinlich nicht die erste Wahl bei der Vergabe der Wohnung sein wird. Beschweren kann man sich darüber auch nicht, denn es ist allein Sache des Vermieters, wem er seine Immobilie zur Miete überlässt. Und dies wird in der Regel derjenige sein, den er für sich selbst als besonders positiv einschätzen kann.

Nicht jede Frage muss beantwortet werden

Natürlich darf der Vermieter nicht wahllos jede beliebige Frage stellen, sondern hat sich bei der Selbstauskunft selbst auch an gesetzliche Regeln zu halten. Das Recht des Mieters auf informationelle Selbstbestimmung hat einen besonders hohen Stellenwert. Dies hat auch der Vermieter zu berücksichtigen. Und natürlich müssen sich alle Fragen auch wirklich um das Mietverhältnis drehen.

Fragen, etwa zu privaten Vorlieben, die in keiner Beziehung zu dem Mietverhältnis stehen, kommen daher nicht in Frage. So darf beispielsweise gefragt werden, ob man ein Haustier besitzt oder Mietschulden hat. Nicht zulässig hingegen sind u.a. die Fragen nach einer Schwangerschaft oder eine Krankheit. Unzulässige Fragen darf man im Übrigen unzutreffend beantworten. Zulässige Fragen hingegen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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